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Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

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Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Die FDP, u.a. vertreten durch die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundrechtsschutz gesichert hat, siehe z.B. http://www.liberale.de/Vorratsdatenspeicherung-Ein-eklatanter-Verfassungsbruch/4686c8555i1p69/index.html

Für mich persönlich ist das Eintreten für die Grundrechte und Grundfreiheiten - auch im Internetzeitalter - ein entscheidender Grund für mein Engagement in der FDP gewesen. Wie man an mehreren Urteilen des BVerfG sieht, hat die vorige Koalition aus CDU und SPD die Grundrechte oft nicht stark genug gewichtet. Das jetzige Urteil im Volltext gibt es hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

In den letzten Stunden wurde viel über das Urteil geschrieben. Hervorheben möchte ich hier, dass für mich als Liberaler, Jurist und Netzbewohner das Recht und die Grundrechte online und offline, im Netz und in der realen Welt äquivalent sein sollten. Dies heißt auf der einen Seite, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Dies heißt umgekehrt:

In der wirklichen Welt würden es sich die Bürger verbitten, wenn der Staat aufzeichnen und speichern würde, wer sich wann mit wem getroffen und wo man sich aufgehalten hat. Eine Begründung wie „aber was gesprochen wurde, bleibt geheim“, für eine Überwachung würde zu Recht nicht akzeptiert. Nichts anderes muss in der Onlinewelt gelten: Wer wann welche Internetplattform aufgerufen hat, geht den Staat grundsätzlich nichts an. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers; Sätze wie „wer nichts zu verbergen hat…“ stammen aus dunkelsten Zeiten.

Eine Überwachung durch den Staat kommt nur in Betracht, wenn es hinreichende behördlich überprüfte und überprüfbare Anhaltspunkte gibt, die rechtfertigen, dass der Staat protokolliert, wo sich jemand aufgehalten hat. Dies muss für die wirkliche wie für die virtuelle Welt gelten. Genauso wie das Briefgeheimnis gilt, wenn der Staat den Postfluss kontrollieren will, muss das Fernmeldegeheimnis für unbescholtene Bürger gelten, wenn der Staat den Datenfluss kontrollieren und protokollieren will.

Die FDP wird dies mit unserer Justizministerin sicherstellen.

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