Die bisherige GEZ Gebühr steht vor einer Ablösung durch eine breitere Einnahmegrundlage, über deren genaue Ausgestaltung derzeit politisch diskutiert wird. In Zeiten von Internetradio und IP-TV ist eine Trennung von Computer und Rundfunkgerät anachronistisch. Eine einheitliche Rundfunkgebühr bzw. Medienabgabe für alle Haushalte statt der bisherigen Gebühr „für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten“ ist darum zu begrüßen. Die bisherige Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Befreiungen von der Rundfunkgebühr führt zu einem großen Verwaltungsaufwand sowie Rechtsstreitigkeiten, für die letztlich die Gemeinschaft der Gebührenzahler aufkommen muss.
Je mehr einzahlen, desto günstiger wird es für jeden.
Trotz einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer kritischen Bewertung standhalten. Die Causa Brender sowie die "Hofberichterstattung" in manchen öffentlich-rechtlichen Sendungen lassen mitunter an der Staatsferne des Rundfunks zweifeln.
Auch stellt sich die Frage, ob die weltweit einmalig hohe Zahl von 70 öffR Hörfunk- und 20 öffR TV-Programmen in Deutschland wirklich erforderlich ist. Die Zusammenlegung einiger Wellen würde das Abendland nicht untergehen lassen, könnte aber den einen oder anderen Euro Gebühr im Monat sparen.
In jedem Fall ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar. In Zeiten der durchformatierten und auf absolute Gewinnmaximierung getrimmten Programme der Privatsender in Hörfunk und TV, kann man auf wertvolle öffentlich-rechtliche Sender wie Phoenix im TV oder DLF im Hörfunk nicht verzichten.











