FDP VG Heidesheim

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Ihre FDP VG Heidesheim

 

Gebietsreform

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Zwischen den Kirchtürmen:

Ansatz der FDP für eine Umsetzung der Gebietsreform in Ingelheim,

Heidesheim, Budenheim und ggf. Gau-Algesheim.

So einfach wie es sich Landespolitiker vorstellten geschieht die Umsetzung der Gebietsreform in den rheinhessischen Gemeinden nicht. Die AZ berichtete am 30. April von einer starken Ablehnung der rund 350 Besucher im Budenheimer Bürgerhaus. Budenheim befürchtet starke Nachteile durch eine Hochzeit mit dem armen Nachbarn Heidesheim und wollte den Argumenten von Innenminister Bruch nicht so richtig folgen.

Im Grunde wäre auch eine VG Budenheim-Heidesheim klein gedacht. Gegenüber einer solchen Lösung hätte eine größere Lösung wie eine Stadt oder VG Ingelheim mit Budenheim, Heidesheim und Gau-Algesheim als Stadtteilen (oder OGs) Vorteile. Die Gemeinden ergänzen sich in mancher Hinsicht hervorragend:

  • gesicherte Steuereinnahmen sowohl aus der Zahl der über 50.000 Einwohner und Unternehmen verschiedener Betriebsgrößen und Branchen

  • exzellente Arbeitsplatzangebote für nahezu alle Branchen und Ausbildungsvoraussetzungen

  • gute Verkehrsinfrastruktur

  • vielseitige Einkaufsmöglichkeiten und Kulturangebote

  • ein Schulangebot, das sämtliche Schulformen umfasst

  • ein breites Spektrum an Freizeit- und Sporteinrichtungen

  • eine attraktive und weiter ausbaufähige Ferienregion

  • effiziente Verwaltungsstrukturen, die erzielten Einsparungen können sukzessive für den Ausbau von Services für Bürger und Unternehmen umgewidmet werden

Für den gesamten Raum zwischen den Grenzen der Landeshauptstadt Mainz und der Stadt Bingen gäbe es eine gemeinsame Planung. Das Gebiet ist u.a. durch A60 und Eisenbahn bereits aufs Engste miteinander verbunden. Vernünftig geplant sind Synergiepotenziale nutzbar, die am Ende des Tages zu Abgabenentlastungen oder bei gleicher Belastung zu einer höheren Leistungsqualität für alle Einwohner führen können. Diese Synergien stellen sich nicht automatisch ein, vor allem wenn das ganze Projekt von Anfang an so lustlos und teilweise auch feindselig diskutiert wird:

Vorgeschobene Killer-Argumente: Plötzlich wird das Heimatgefühl entdeckt, welches eine politische Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden unmöglich machen soll. Aber die Beteiligten sprechen die gleiche Sprache, treffen sich bei Einkäufen, begegnen sich in Vereinen, an Schulen, am Arbeitsplatz, usw. Man versteht sich eigentlich gut. Und eigentlich geht es hier um das Ökonomische, die Angst, durch Quersubventionierung einer maroden Kommune selbst abzusteigen. Diese Angst ist auch in Ordnung – jedoch ein Problem, an dem sich arbeiten lässt. Die Bürger müssen eigentlich keine Angst vor einer Fusion haben: Die Bürokratie wird entschlackt, Posten und Pöstchen fallen weg. Aus der Abwehr mancher Ortspolitiker gegen eine große Lösung kann daher genauso ein Argument für einen Zusammenschluss gesehen werden.

Ängste wegen des Stellenabbaus: Auch im öffentlichen Verwaltungsbereich gilt, was in der Wirtschaft gilt: Er muss produktiv und effizient arbeiten. Das ist die beste Jobgarantie. Man muss es natürlich richtig machen.

Daher ist es ja gerade sinnvoll, jetzt ernsthaft in die Planung zu gehen und nicht 2015 unausgegorene Eil-Entscheidungen zu treffen. Es liegt im Wesen einer erfolgreichen Fusion, dass sich die beteiligten Partner mit der gleichen ernsthaften Anstrengung einbringen müssen. Eine obligatorische Fusion von oben gesteuert ist die pragmatische aber suboptimale Variante, wenn nichts mehr geht. Ein freundliches Klima ist erheblich produktiver für den Erfolg. In aller Regel ist stets ein Partner der wirtschaftlich stärkere. Und es dauert eine Weile, bis der Erfolg wirklich sichtbar ist.

Für die Bürgermeister Becker und/oder Gerhard ist die Sache psychologisch gegenüber den Budenheimern bzw. Ingelheimern schwierig, aber letztlich würden auch diese Gemeinden von einer gemeinsamen Planung profitieren; Ingelheims Abhängigkeit von einem einzelnen Unternehmen würde z.B. ein wenig abgemildert.

Die Chancen für eine kulturell attraktive, ökonomisch starke und sehr stabile neue Verbandsgemeinde oder (Groß-)Stadt Ingelheim stehen gut.

Die FDP würde sich freuen, mit einem solchen Vorschlag in den Dialog mit den politischen Partnern anderer Fraktionen einsteigen zu können.

 

 

Ganztagsschule und Betreuende Schule

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Ganztagsschule und Betreuende Schule - FDP befürwortet Parallel-Lösung

 

Formen von Ganztagsschulen nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz

Seit vielen Jahren treibt die Landesregierung - bereits schon unter seinerzeitiger Beteiligung der FDP in der sozial-liberalen Koaltion vor einigen Legislaturperioden - den Ausbau von Ganztagsschulen voran. Das rheinland-pfälzische Schulgesetz lässt den Kommunen nach reiflicher Überlegung und Abwägung der Interessenlage von Eltern und Pädagogen die Wahl zwischen drei möglichen Varianten einer Ganztagsschule:

1. Die offene Ganztagsschule

2. Die Ganztagsschule in Angebotsform

3. Die verpflichtende Ganztagsschule

Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers sehr, alle drei Varianten zuzulassen. Nach unserer Auffassung gibt es die flächendeckende ideale Ganztagsschule nicht. Je nach Schulform, Förderbedarf und Präferenzen der Eltern hat ein bestimmtes Modell Vorteile gegenüber einem anderen. Offene Ganztagsschulen sind naturgemäß bei Eltern beliebt, die auf eine hohe zeitliche Flexibilität Wert legen und gerne einen Anteil der Förderung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen selbst übernehmen möchten. Nicht alle aber dennoch viele Eltern leben eine mehr oder weniger klassische Rollenverteilung, in der ein Partner voll- und der andere teilweise oder garnicht berufstätig ist. Politiker dürfen und sollten unseres Erachtens das angestrebte Familienmodell in einer Gesellschaft nicht bewerten. Die leider gelegentlich vertretene Ansicht, nur reiche Familien leisteten sich das klassische Familienmodell oder gar die Unterstellung eine offene Ganztagsschule würde einer "Klientelpolitik" Vorschub leisten, teilen wir nicht. Die Entscheidung, die Erziehung von Kindern auf die eine oder andere Art wahrzunehmen ist nicht eine rein finanzielle oder sozial-statusabhängige. Wertorientierungen, eigene Erfahrungen und ganz persönliche Vorlieben spielen dabei ebenfalls, wenn nicht gar eine wesentlich größere Rolle.

Für Familien, deren Elternteile beide voll berufstätig sind, dürfte die Ganztagsschule in Angebotsform in vielen Fällen die beste Wahl sein. In Rheinland-Pfalz stellt sie ein Lehr- und Betreungsangebot an vier Tagen in der Woche von 8-16 Uhr zur Verfügung. Die verpflichtende Ganztagsschule ist nach unserer Einschätzung vor allem für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf geeignet. Unsere lokalen Mitstreiter der SPD sehen hierin ein Zukunftsmodell für alle Kinder. Auch progressive Erziehungswissenschaftler führen gesellschaftliche Veränderungen wie Defizite in der elternlichen Erziehung an, die eine flächendeckende verpflichtende Ganztagsschule notwendig machten. Die Verstärkung der sozialen Schere in der Gesellschaft wird als Begründung bemüht. Unseres Erachtens ist der Beweis hierfür schwer zu führen. Länder wie Österreich mit moderatem Ganztagsschulausbau zeigen im internationalen Vergleich ähnlich wie die "Ganztagsschul-Länder" in Skandinavien wenig soziale Spannungen. Als Partei, die Bildung als ein Bürgerrecht ansieht, wollen wir von mündigen Bürgerinnen und Bürgern ausgehen, die - selbstverständlich unter der angemessenen Mitwirkung und Beratung von Pädagogen - Entscheidungen über gewünschte Schulträger und Schulformen selbst treffen können. Die Schutzfunktion für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sollte unseres Erachtens in einer hinreichenden finanziellen Förderung der betroffenen Eltern bestehen, so dass entsprechend Begabte Chancen genauso nutzen können wie Schüler aus finanziell besser gestellten Haushalten. Eine einheitliche Schulform und eine flächendeckende Ganztagsschule löst die Probleme der betroffenen Kinder nicht unbedingt.

Gelegentlich wird argumentiert, Deutschland habe einen Nachholbedarf in Bezug auf die verpflichtende Ganztagsschule und man verweist auf die soziale Ungerechtigkeit als Ursache hierfür. Hauptgrund für die zögerliche Einführung ist neben der fehlenden Begeisterung vieler Eltern sicher ein historischer Grund. Erziehungswissenschaftler führen die Zeit des Nationalsozialismus und der DDR als wichtige Gründe für die Skepsis gegenüber verfplichtenden Ganztagsschulen an. Der Staat hat naturgemäß bei dieser Schulform stärkere Möglichkeiten des Eingriffs und der ideologischen Lenkung. Eine Situation, vor der viele Menschen in den Nachkriegsjahrzehnten verständlicherweise Angst hatten. So gesehen dürfte auf lange Sicht ein gewisses Ausbaupotenzial dieser Schulform bestehen.

Betreuende Schule

Neben den angesprochenen Ganztagsschulformen ermöglicht der Gesetzgeber die Einführung betreuender Schulen. Er schließt dabei das parallele Angebot einer Ganztagsschule nicht aus. Auch diese Entscheidung begrüßen wir. Sie lässt den Eltern die Wahlfreiheit. In Heidesheim hat sich seit mehr als 10 Jahren die Betreuende Grundschule bewährt. Sie wird derzeit von ca. 80 Eltern genutzt. Das Zeitkonzept gleicht einer offenen Ganztagsschule und erstreckt sich an den Nachmittagen von 12-17 Uhr. Zusätzlich wird eine Frühbetreuung von 7-8 Uhr und ein Ferienangebot zur Verfügung gestellt. Dieses bei den Heidesheimer Eltern sehr beliebte Angebot wurde von unserem langjährigen Parteivorsitzenden und Bürgermeister Herbert Eckert ins Leben gerufen und später von Bürgermeister Karl-Werner Rump gefördert.

Heidesheimer werden in Reiseführern als "Völkchen" beschrieben, das sich durch ein ausgeprägtes Vereinsleben auszeichnet. Das flexible Zeitkonzept der Betreuenden Grundschule kommt der Vereinbarkeit von Schule und Vereinsleben sehr entgegen. Die Kinder werden dort liebevoll bei Hausaufgaben betreut und durch Spiele, Bastelarbeiten, Gruppenübungen sowie Exkursionen beispielsweise zur Kinderuniversität gefördert und gefordert.

Die FDP befürwortet den Fortbestand dieses schönen Angebotes in der bisherigen Form. Wir sehen keine Notwendigkeit, das Angebot einzuschränken, weil im kommenden Schuljahr die Ganztagsschule in Angebotsform eingeführt wird. Entsprechend sprachen und sprechen wir uns bei entsprechenden Entscheidungen in den politischen Gremien für eine Parallel-Lösung und nicht für eine Ergänzungs-Lösung aus wie es die SPD vorschlägt. Uns ist - ebenso wie dem Gesetzgeber bewusst - dass hierdurch ein Wettbewerb bzw. eine Teilung der Nachfrage entsteht. Die mögliche Kürzung von Fördermitteln ist für uns gegenüber dem Elternwillen ein sekundärer Grund. Am Ende bezahlt der Steuerzahler so oder so. Uns kommt es aber darauf an, dass die BürgerInnen selbst eine Wahlmöglichkeit der Leistung haben. Zudem denken wir, dass die Konkurrenz von Ideen, Produkten und Konzepten ebenso wie in anderen Lebensbereichen für die Gesellschaft von Vorteil ist. Das Leistungsangebot ehemaliger Monopolunternehmen wie der Deutschen Telekom ist ja auch seit der Deregulierung des Telekommunikationsmarktes besser geworden. Ein Qualitäts- und Preiswettbewerb zum Vorteil des Verbrauchers war die Folge.

Welche Schulform ist die beste?

Gerne wird bei der Diskussion um Ganztagsschulen und Gesamtschulen oder integrierten Schulen die PISA-Studie erwähnt. Für Deutschland ist der unterstellte schulische Erfolg gebundener Ganztagsschulen ebenso wie der von Gesamtschulen noch nicht statistisch signifikant nachgewiesen, was einzelne erfolgreiche Schulen natürlich nicht ausschließt. Die langfristigen PISA-Sieger Bayern und Baden-Württemberg erzielten bisher mit der klassischen Halbtagsschule und dem dreigliedrigen Schulsystem sehr schöne Ergebnisse. Sie verschließen sich nicht anderen Schultypen, sondern stellen ein breites Angebot verschiedener Schulformen bereit. Der Ausbau von Ganztagsschulen geschieht dort etwas langsamer als in vielen anderen Teilen unserer Republik.

 

Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

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Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Die FDP, u.a. vertreten durch die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundrechtsschutz gesichert hat, siehe z.B. http://www.liberale.de/Vorratsdatenspeicherung-Ein-eklatanter-Verfassungsbruch/4686c8555i1p69/index.html

Für mich persönlich ist das Eintreten für die Grundrechte und Grundfreiheiten - auch im Internetzeitalter - ein entscheidender Grund für mein Engagement in der FDP gewesen. Wie man an mehreren Urteilen des BVerfG sieht, hat die vorige Koalition aus CDU und SPD die Grundrechte oft nicht stark genug gewichtet. Das jetzige Urteil im Volltext gibt es hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

In den letzten Stunden wurde viel über das Urteil geschrieben. Hervorheben möchte ich hier, dass für mich als Liberaler, Jurist und Netzbewohner das Recht und die Grundrechte online und offline, im Netz und in der realen Welt äquivalent sein sollten. Dies heißt auf der einen Seite, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Dies heißt umgekehrt:

In der wirklichen Welt würden es sich die Bürger verbitten, wenn der Staat aufzeichnen und speichern würde, wer sich wann mit wem getroffen und wo man sich aufgehalten hat. Eine Begründung wie „aber was gesprochen wurde, bleibt geheim“, für eine Überwachung würde zu Recht nicht akzeptiert. Nichts anderes muss in der Onlinewelt gelten: Wer wann welche Internetplattform aufgerufen hat, geht den Staat grundsätzlich nichts an. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers; Sätze wie „wer nichts zu verbergen hat…“ stammen aus dunkelsten Zeiten.

Eine Überwachung durch den Staat kommt nur in Betracht, wenn es hinreichende behördlich überprüfte und überprüfbare Anhaltspunkte gibt, die rechtfertigen, dass der Staat protokolliert, wo sich jemand aufgehalten hat. Dies muss für die wirkliche wie für die virtuelle Welt gelten. Genauso wie das Briefgeheimnis gilt, wenn der Staat den Postfluss kontrollieren will, muss das Fernmeldegeheimnis für unbescholtene Bürger gelten, wenn der Staat den Datenfluss kontrollieren und protokollieren will.

Die FDP wird dies mit unserer Justizministerin sicherstellen.

 

Neuer Ortsvorsitzender der FDP

Auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 22.01.10 wurde der Heidesheimer Unternehmer Retho Hill (2. v.l.) zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Die Parteimitglieder danken Herrn Professor Frank Görgen für seine in den letzten Jahren erbrachten Leistungen.

Herrn Hill werden Karl-Heinz Hofstetter (Fraktion FDP / FWG im OG-Rat, 1.v.l.) und Michael Julius Schwarz (Fraktion FDP / BL im VG-Rat, 1.v.r.) als Stellvertreter zur Seite stehen.

Die Versammlung wurde auch zum Anlass genommen die 40-jährige FDP-Mitgliedschaft von Herrn Winter zu ehren. Auch der Kreisvorsitzende der FDP Mainz-Bingen Herr Jörg Berres (2.v.r.) nahm an der Versammlung teil.

 


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