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Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

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Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Die FDP, u.a. vertreten durch die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundrechtsschutz gesichert hat, siehe z.B. http://www.liberale.de/Vorratsdatenspeicherung-Ein-eklatanter-Verfassungsbruch/4686c8555i1p69/index.html

Für mich persönlich ist das Eintreten für die Grundrechte und Grundfreiheiten - auch im Internetzeitalter - ein entscheidender Grund für mein Engagement in der FDP gewesen. Wie man an mehreren Urteilen des BVerfG sieht, hat die vorige Koalition aus CDU und SPD die Grundrechte oft nicht stark genug gewichtet. Das jetzige Urteil im Volltext gibt es hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

In den letzten Stunden wurde viel über das Urteil geschrieben. Hervorheben möchte ich hier, dass für mich als Liberaler, Jurist und Netzbewohner das Recht und die Grundrechte online und offline, im Netz und in der realen Welt äquivalent sein sollten. Dies heißt auf der einen Seite, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Dies heißt umgekehrt:

In der wirklichen Welt würden es sich die Bürger verbitten, wenn der Staat aufzeichnen und speichern würde, wer sich wann mit wem getroffen und wo man sich aufgehalten hat. Eine Begründung wie „aber was gesprochen wurde, bleibt geheim“, für eine Überwachung würde zu Recht nicht akzeptiert. Nichts anderes muss in der Onlinewelt gelten: Wer wann welche Internetplattform aufgerufen hat, geht den Staat grundsätzlich nichts an. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers; Sätze wie „wer nichts zu verbergen hat…“ stammen aus dunkelsten Zeiten.

Eine Überwachung durch den Staat kommt nur in Betracht, wenn es hinreichende behördlich überprüfte und überprüfbare Anhaltspunkte gibt, die rechtfertigen, dass der Staat protokolliert, wo sich jemand aufgehalten hat. Dies muss für die wirkliche wie für die virtuelle Welt gelten. Genauso wie das Briefgeheimnis gilt, wenn der Staat den Postfluss kontrollieren will, muss das Fernmeldegeheimnis für unbescholtene Bürger gelten, wenn der Staat den Datenfluss kontrollieren und protokollieren will.

Die FDP wird dies mit unserer Justizministerin sicherstellen.

 

Neuer Ortsvorsitzender der FDP

Auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 22.01.10 wurde der Heidesheimer Unternehmer Retho Hill (2. v.l.) zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Die Parteimitglieder danken Herrn Professor Frank Görgen für seine in den letzten Jahren erbrachten Leistungen.

Herrn Hill werden Karl-Heinz Hofstetter (Fraktion FDP / FWG im OG-Rat, 1.v.l.) und Michael Julius Schwarz (Fraktion FDP / BL im VG-Rat, 1.v.r.) als Stellvertreter zur Seite stehen.

Die Versammlung wurde auch zum Anlass genommen die 40-jährige FDP-Mitgliedschaft von Herrn Winter zu ehren. Auch der Kreisvorsitzende der FDP Mainz-Bingen Herr Jörg Berres (2.v.r.) nahm an der Versammlung teil.

 

Änderungen bei der Rundfunkgebühr

Die bisherige GEZ Gebühr steht vor einer Ablösung durch eine breitere Einnahmegrundlage, über deren genaue Ausgestaltung derzeit politisch diskutiert wird. In Zeiten von Internetradio und IP-TV ist eine Trennung von Computer und Rundfunkgerät anachronistisch. Eine einheitliche Rundfunkgebühr bzw. Medienabgabe für alle Haushalte statt der bisherigen Gebühr „für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten“ ist darum zu begrüßen. Die bisherige Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Befreiungen von der Rundfunkgebühr führt zu einem großen Verwaltungsaufwand sowie Rechtsstreitigkeiten, für die letztlich die Gemeinschaft der Gebührenzahler aufkommen muss.

Je mehr einzahlen, desto günstiger wird es für jeden.

Trotz einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer kritischen Bewertung standhalten. Die Causa Brender sowie die "Hofberichterstattung" in manchen öffentlich-rechtlichen Sendungen lassen mitunter an der Staatsferne des Rundfunks zweifeln.

Auch stellt sich die Frage, ob die weltweit einmalig hohe Zahl von 70 öffR Hörfunk- und 20 öffR TV-Programmen in Deutschland wirklich erforderlich ist. Die Zusammenlegung einiger Wellen würde das Abendland nicht untergehen lassen, könnte aber den einen oder anderen Euro Gebühr im Monat sparen.

In jedem Fall ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar. In Zeiten der durchformatierten und auf absolute Gewinnmaximierung getrimmten Programme der Privatsender in Hörfunk und TV, kann man auf wertvolle öffentlich-rechtliche Sender wie Phoenix im TV oder DLF im Hörfunk nicht verzichten.

 

Fraktion Liberale/Bürgerliste kämpft für den Erhalt der Betreuenden Schule

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Etwa 80 HeidesheimerInnen bekundeten via Unterschrift ein Interesse am Erhalt der Betreuenden Schule. Deren Betreuungszeiten, die derzeit zwischen 7 bis 17 Uhr an fünf Tagen in der Woche liegen, stehen in der politischen Diskussion aktuell zur Disposition und sollen nach Einführung der Ganztagsschule in Angebotsform auf den Zeitraum 7-8 Uhr morgens und 16-17 Uhr nachmittags sowie am Freitag reduziert werden. Eine Förderung durch den Schulträger, der bisher ca. 60 % der Gesamtkosten übernimmt, soll dabei entfallen. Im öffentlichen Teil der Verbandsgemeinderats-Sitzung  vom 28.10.09 wurde eine Beibehaltung der bisherigen Betreuungszeiten  in Anwesenheit der Eltern und Kinder im Sitzungssaal zwar in Aussicht gestellt. Die Frage der Finanzierung und Trägerschaft für die Betreuende Schule wurde aber offen gelassen.

Die Elterninitiative empfindet diese neue politische Stoßrichtung trotz der angespannten Haushaltslage der Gemeinde fragwürdig. Sie würde ein paralleles Angebot beider Schulformen unter Beibehaltung des bisherigen Zuschusses für die Betreuende Schule befürworten, da die Ganztagsschule in Angebotsform und die Betreuende Schule unterschiedlichen Lebenssituationen und Familienmodellen besser gerecht wird. Beide Modelle erfreuen sich in Heidesheim offensichtlich großer Beliebtheit. Eine solche den Wünschen der Eltern sehr entgegenkommende Lösung existiert in Budenheim.
Die Fraktion Liberale/Bürgerliste nahm dieses Elternanliegen auf und reichte einen entsprechenden Antrag im  Verbandsgemeinderat ein, über den leider nur in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wurde.

Wir freuen uns sehr, dass viele Eltern dem Aufruf der Eltern-Initiative zu einer Versammlung vor der Ratssitzung gefolgt sind und so für mehr Öffentlichkeit gesorgt haben.

 

 

 

 


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